Gebühren

Die Frage nach den Kosten unserer Leistung wird verständlicherweise häufig gestellt, ist aber im Vorfeld nur schwer zu beantworten.

Das Honorar der Steuerberater ist durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich festgelegt. Hierin werden sowohl im Interesse der Mandanten als auch der Steuerberater angemessene Gebühren festgesetzt, um dadurch klare, transparente Verhältnisse zu schaffen.

Die Gebühren werden überwiegend als Wert- oder Zeitgebühr erhoben.

Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Gegenstandswert (z.B. Finanzbuchhaltung -> Jahresumsatz, Einkommensteuererklärung -> Summe der positiven Einkünfte). Eine Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen bzw. wenn die Berechnung einer Zeitgebühr als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart wird.

Sowohl bei der Wert- als auch bei der Zeitgebühr gibt die Verordnung grundsätzlich einen festen Kostenrahmen mit Mindest- und Höchstbeträgen vor. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden Umfang und Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistung über die Höhe der Vergütung.

Tipp:
Sie selbst können darüber hinaus Einfluss auf die Höhe Ihrer Steuerberatungskosten nehmen, z.B. durch:

 § die übersichtliche Sortierung Ihrer Unterlagen
 § die rechtzeitige und vollständige Einreichung Ihrer Unterlagen
 § die Vorbereitung eines "Spickzettels" für einen Gesprächstermin
 § die unverzügliche Öffnung und Weitergabe der Post vom Finanzamt an
Ihren Steuerberater